Wenn ein amerikanischer Astronaut mit einem russischen Kosmonauten
in Streit gerät und dabei ein japanischer Weltraumtourist verletzt wird
und alles schließlich noch im europäischen Modul stattfindet während
die Internationale Raumstation gerade über Australien schwebt, dann ist
das für Juristen ein verdammt schwieriger Fall. Helfen soll hier das rund
30 Jahre alte Weltraumrecht, dessen Aktualisierungsbedarf Juristen in
Köln in der kommenden Woche diskutieren wollen.
Der Weltraum wird immer intensiver genutzt, und
dabei treffen immer häufiger die Interessen von verschiedenen
Nationen und zunehmend auch von privaten Unternehmen
aufeinander. Das bestehende internationale Weltraumrecht,
dessen wichtigste Verträge und Konventionen während der 60er
und 70er Jahre ausgehandelt worden sind, wird den neuen
Anforderungen nicht mehr vollständig gerecht.
Um das Weltraumrecht insbesondere bezüglich der kommerziellen
und privatwirtschaftlichen Weltraumnutzung voranzubringen, treffen
sich vom 29. bis 31. Mai 2001 in Köln mehr als 150 führende
Rechtswissenschaftler des In- und Auslands sowie Praktiker aus
Raumfahrtagenturen und der internationalen Wirtschaft. Die
Veranstalter des Kolloquiums sind das Institut für Luft- und
Weltraumrecht der Universität zu Köln sowie das Deutsche
Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR).
Schon seit Jahren nimmt die Nutzung des Weltraums für
kommerzielle Zwecke stetig zu, was zahlreiche rechtliche Fragen
aufwirft: Immer mehr Telekommunikations- und
Multimediaunternehmen drängen mit eigenen Satelliten ins All. Per
Satellit gewonnene Daten und hochauflösende Bilder der Erde
werden zunehmend kommerziell als sogenannte
Erdfernerkundungsdaten vertrieben. Zumeist transportieren
kommerzielle Unternehmen die Raumflugkörper in Umlaufbahnen,
die bereits intensiv genutzt werden. Auch die Internationale
Raumstation ISS und ihre mögliche kommerzielle Nutzung -
Beispiel Weltraumtourismus - wirft rechtliche Fragen auf. Trotz der
zunehmenden Kommerzialisierung gibt es jedoch kaum
ausdrückliche Regeln für die Nutzung des Weltraums durch private
Unternehmen: Das vorhandene internationale Weltraumrecht gibt
nur wenige Antworten, und viele Staaten verfügen zur Zeit noch
nicht einmal über ein Genehmigungsverfahren für private
Weltraumaktivitäten.
Das Institut für Luft- und Weltraumrecht der Universität zu Köln und
das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt führen seit 1997 ein
Projekt zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen des
Weltraumrechts durch, das vom Direktor des Instituts für Luft- und
Weltraumrecht, Professor Karl-Heinz Böckstiegel, geleitet wird und
an dem sechs internationale Expertengruppen beteiligt sind. Die
Ergebnisse dieser Projektarbeit werden im Kolloquium ausführlich
vorgestellt und diskutiert. Ein Highlight des Kolloquiums wird
eine Diskussionsrunde unter dem Vorsitz des Präsidenten des
Internationalen Gerichtshofs zur Harmonisierung und zukünftigen
Entwicklung des Weltraumrechts sein.