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Wer würde für Schäden aufkommen, falls durch den Absturz
von Tiangong-1 welche entstehen sollten?
Die chinesische Raumstation Tiangong-1 soll in den kommenden Tagen in
die Erdatmosphäre eintreten und wird dabei aller Voraussicht nach nicht
vollständig verglühen. Wo die Trümmerteile niedergehen, weiß man erst kurz vor
dem Absturz und dies auch nur ungefähr. Im deutschsprachigen Raum besteht
übrigens keine Gefahr und auch sonst ist die Wahrscheinlichkeit, von einem
Trümmerteil getroffen zu werden, äußert gering.
Wenn aber doch einmal durch einen abstürzenden Satelliten Schäden auf der Erde
verursacht werden sollten, muss die Nation für den Schaden aufkommen, die für
den Start oder den Wiedereintritt des Objekts verantwortlich ist. Dies ist in
einer internationalen Vereinbarung, der Space Liability Convention (zu deutsch:
Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch
Weltraumgegenstände) geregelt. Man könnte sich im Schadensfall allerdings nicht
direkt an China wenden. Die Ansprüche werden nur auf Länderebene geregelt.
(ds/29.
März 2018)
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