- Weltraumobjekte nicht als Mittel zur Zerstörung von Zielen auf der Erde, in der Luft und im Weltraum zu verwenden;
- weltraumobjekte anderer staaten nicht zu zerstören, zu beschädigen, das normale funktionieren zu stören und die flugbahn nicht zu verändern;
- weltraumwaffen jeglicher Art von Stützpunkten nicht zu entwickeln, zu testen oder einzusetzen, um Aufgaben, einschließlich der Raketenabwehr,
als Antisatellitenwaffen für den Einsatz gegen Ziele auf der Erde oder in der Luft zu erfüllen,
sowie solche Systeme, die den Staaten bereits zur Verfügung stehen, zu beseitigen;
- keine bemannten raumfahrzeuge für militärische zwecke, einschließlich anti-satelliten-zwecke, zu testen oder zu verwenden;
- andere staaten, staatengruppen, internationale, zwischenstaatliche und nichtstaatliche organisationen, einschließlich nichtstaatlicher juristischer
personen, die in einem gebiet unter ihrer gerichtsbarkeit und/oder kontrolle niedergelassen, registriert oder ansässig sind, nicht zu unterstützen
oder zu veranlassen, sich an den oben genannten aktivitäten zu beteiligen.