Flash Gordon

Alex74

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Hiho,

wir haben neulich die gesamte alte Serie "Flash Gordon" hochgeladen. Ich kann mir vorstellen dass einige hier auch noch in den 80ern die Serie als "Opas Weltraumutopien" im Fernsehen sahen :D ...und dass manche hier das auch noch lustig finden werden.
Mein absoluter Höhepunkt ist übrigens der Atomofen.^^ (Folge 4 oder 5 war das glaub ich)

Wir haben auch eine kurze Vorbemerkung dazu gefilmt; hier sind die Links:

Unsere Vordiskussion: https://www.youtube.com/watch?v=if12bEyofzg
Folge 1-7: https://www.youtube.com/watch?v=TUwilqIhknw
Folge 8-14: https://www.youtube.com/watch?v=OfGAbeW1-jE
Folge 15-21: https://www.youtube.com/watch?v=L1OXnPWxiH8
Folge 22-28: https://www.youtube.com/watch?v=40XpG5An1lU

Viel Spaß damit :D
 

FrankSpecht

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Cool, danke ;)
Ich denke, dass das rechtlich ähnlich geartet ist wie in der Literatur, wenn das Copyright abgelaufen ist (70 Jahre oder so).
 
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zabki

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süß fand ich , wie sich die Leut beim Raumschiff-Start und -Landung festhielten - wie auf einem Stehtplatz in der Straßenbahn ...
 

Alex74

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@Frank:
Bei Literatur gilt "70 Jahre nach dem Tod des Autors". Bei Filmwerken gilt dagegen glücklicherweise "70 Jahre nach Veröffentlichung", was es einfacher macht festzustellen ob die Rechte nun schon abgelaufen sind.
Wir haben hier einen Comic- und Spieleladen, der viele alte Sachen verkauft, auch mit gebraucht-DVDs handelt. Da hatte ich die DVDs entdeckt und mir erstmal gedacht "Hey, das will ich mal wieder ansehen...hatte ich ja nur als Kind gesehen in den 80ern."
Ich hatte das dann immer in der Badewanne mit Laptop angeschaut und mich beömmelt vor Lachen...und dann mal nachgesehen wie sich das mit den Schutzrechten verhält, und auch bemerkt dass es die Serie auf youtube noch nicht auf Deutsch gab. Und ich glaube wirklich dass das jeder mal gesehen haben sollte, es ist der Großvater aller Fantasy-Filmabenteuer. :)
 

joeydee

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Das mit den Schutzrechten ist irgendwie total widersprüchlich und schwer zuzuordnen. Also zumindest für mich, als Laien in Rechtsfragen.

§ 65 Miturheber, Filmwerke, Musikkomposition mit Text
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__65.html schrieb:
Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.

§ 66 Anonyme und pseudonyme Werke
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__66.html schrieb:
Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung.

§ 94 Schutz des Filmherstellers
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__94.html schrieb:
Das Recht erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers

Oder hier eine Übersicht:
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/dauer-urheberrecht.html

Ich will keine Hühner aufscheuchen, aber nicht dass du da doch noch Probleme bekommst.
 

Alex74

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Du hast das nicht im Zusammenhang zitiert; der oberste Absatz steht unter folgender Vorbedingung:

"(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers."

Das ist bei einem Film oder einer Serie nicht der Fall, zumindest hier nicht. Urheber ist das Produktionsstudio, die genannten Personen wurden zur Produktion angestellt bzw. deren Recht abgekauft; wäre dem nicht so, müsste es angegeben sein. Das wird auch in §8 hinreichend definiert: Miturheber sind demnach nur Personen, die nachwievor Mitbestimmung bei der Verwertung haben. Ich gehe nicht davon aus dass das bei irgendeinem der genannten Personen der Fall ist.
 

Bernhard

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Ich habe gerade bemerkt, dass es auf YouTube auch den Benutzer Flash Gordon gibt, der die Serien ebenfalls veröffentlicht hat:

https://www.youtube.com/watch?v=d128551E6Qw (Flash Gordon Science-Fiction Orginal Serie - Deutsch S1-E3 )

Dort wurde etwas besser digitalisiert (?), was sich insbesondere bei niedriger Auflösung mit 240p oder 360p bemerkbar macht.
 

Alex74

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Lustig. Da gehen 81 Jahre ins Land und dann laden zwei Idioten das Zeug praktisch gleichzeitig hoch :D

Es sieht so aus als hätte dieser User entweder noch nen kräftigen Weichzeichner drüberlaufen lassen oder ne andere Version benutzt, die anders vorbearbeitet war.
 

zabki

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Du hast das nicht im Zusammenhang zitiert; der oberste Absatz steht unter folgender Vorbedingung:

"(1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers."

Das ist bei einem Film oder einer Serie nicht der Fall, zumindest hier nicht. Urheber ist das Produktionsstudio, die genannten Personen wurden zur Produktion angestellt bzw. deren Recht abgekauft; wäre dem nicht so, müsste es angegeben sein. Das wird auch in §8 hinreichend definiert: Miturheber sind demnach nur Personen, die nachwievor Mitbestimmung bei der Verwertung haben. Ich gehe nicht davon aus dass das bei irgendeinem der genannten Personen der Fall ist.

ich kann nicht behaupten, mich wirklich auszukennen, aber diese Darstellung erscheint mir fraglich.

Urheber sind immer natürliche Personen, und sie verlieren diese Eigenschaft nicht, wenn ein Teil ihrer Rechte an andere übertragen wird. So ist auch die Eigenschaft "Miturheber" durch die Art der Mitwirkung an einem Werk definiert, und daraus folgt, welche Rechte sie haben. Aber es folgt nicht aus ihren Rechten die Urheberschaft.

Und §65,2:

"Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik."

... wäre doch gänzlich gegenstandslos, wenn ein Film 50 Jahre nach Erscheinen völlig gemeinfrei wäre. Es ist mir allerdings nicht klar geworden, welche Rechte die Urheber dann nach §65,2 noch haben. Fallen die dem Hersteller übertragenen Rechte nach den 50 Jahren an die persönlichen Urheber zurück?
 
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Alex74

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Es sind 70 Jahre, nicht 50 ;-)
Es gibt de fakto bei großen Filmproduktionen immer nur einen Urheber. Alle Rechte derer, die dran teilhaben werden dafür gekauft.
Stell Dir mal vor Warner macht nen Film und nen Tag bevor er im Kino kommt sagt der Hauptregisseur: Halt, nö, ich will nicht dass der Film öffentlich aufgeführt wird. Zahlt mir nochmal ein paar millionen, dann überlege ich es mir.

Genauso handhaben wir das mit unserem Youtube-Projekt auch: jeder der abgelichtet wird bekommt auch nen Schrieb, in dem er einvertanden zeichnet dass das Filmmaterial zu jedwedem Zweck benutzt werden kann. Würde ich externe Musik benutzen, würde derjenige dafür Geld bekommen aber auf alle weiteren Rechte an der Verwendung im Film verzichten.

Das o.g. Gesetz trifft für den Fall zu dass ein Filmwerk existiert, bei dem es nicht solche Vereinbarungen gibt.
Gibt es aber eine solche Vereinbarung und nur eine urheberrechtlich verantwortliche Firma, so gilt der Termin der Auffürhung plus 70 Jahre.

Darüberhinaus gibt es einen sehr guten Hinweis dass das so stimmt wie ich es sehe:
-Es gibt seit längerem die englische Originalversion auf Youtube,
-und Youtube hat offenbar keinen Filter über diese Uploads drüberlaufen lassen oder sich sonstwie beschwert das da Copyright-Material hochgeladen wurde...was trotz der eindeutigen Titel und Fullscreen-Upload UND dem Umstand dass es Universal ist (das sind Geier was das angeht!) sehr merkwürdig wäre.

Zum Vergleich: ich hatte schon Beanstandungen bei früheren Videos wegen sekundenlangen (!) Szenen aus anderen Filmen, die aber unter §51 Urhg. fielen.

Das erste was Youtube jedenfalls macht, wenn Copyright-Material erkannt wird, ist es, das Video erstmal abzuschalten und den Kanalinhaber anzuschreiben. Daher sehe ich das auch so erstmal gelassen, selbst für den Fall dass ich hier komplett irre.

Gruß Alex
 
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zabki

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Es sind 70 Jahre, nicht 50 ;-)
bei Tonträgerherstellern sinds 70 Jahre, bei Filmherstellern 50 (§94,3)
Es gibt de fakto bei großen Filmproduktionen immer nur einen Urheber. Alle Rechte derer, die dran teilhaben werden dafür gekauft.
Stell Dir mal vor Warner macht nen Film und nen Tag bevor er im Kino kommt sagt der Hauptregisseur: Halt, nö, ich will nicht dass der Film öffentlich aufgeführt wird. Zahlt mir nochmal ein paar millionen, dann überlege ich es mir.
ich habe §89,1 so verstanden, daß diesem in einer speziellen Regelung vorgebeugt ist:

(1) Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmes verpflichtet, räumt damit für den Fall, daß er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem Filmhersteller im Zweifel das ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Filmwerkes auf alle Nutzungsarten zu nutzen. § 31a Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 bis 4 findet keine Anwendung.

die persönlichen Urheber bleiben solche (das wird in der Formulierung gerade vorausgesetzt), aber werden besonders beschränkt.

Das o.g. Gesetz trifft für den Fall zu dass ein Filmwerk existiert, bei dem es nicht solche Vereinbarungen gibt.
Gibt es aber eine solche Vereinbarung und nur eine urheberrechtlich verantwortliche Firma, so gilt der Termin der Auffürhung plus 70 Jahre.
möglich, daß das so ist. Dann würde $65,2 nur überhaupt nur in Sonderfällen zutreffen, in denen der Hersteller auf Rechte, die ihm nach §89,1 zustehen, verzichtet? Komisch jedenfalls.
Darüberhinaus gibt es einen sehr guten Hinweis dass das so stimmt wie ich es sehe:
-Es gibt seit längerem die englische Originalversion auf Youtube,
-und Youtube hat offenbar keinen Filter über diese Uploads drüberlaufen lassen oder sich sonstwie beschwert das da Copyright-Material hochgeladen wurde...was trotz der eindeutigen Titel und Fullscreen-Upload UND dem Umstand dass es Universal ist (das sind Geier was das angeht!) sehr merkwürdig wäre.
aus dem Bereich der sog. E-Musik kenne ich es, daß die yt-Filter ziemlich abenteuerlich funktionieren.
Teils wird geschütztes Material gar nicht erkannt (was damit zu tun haben dürfte, dass es digitalisiert vorliegen muß), teils auch fehlerhaft erkannt (das richtige Stück, aber die falsche Interpretation), teils auch verblüffend genau erkannt, und urheberrechtlich reklamiert, auch wenn es sich um völlig gemeinfreies Material handelt (Extremfall: ein paar Takte Beethoven in einer Aufnahme vor WKII in einem Hörspiel wurden korrekt erkannt einschl. Interpretation (sicher auf Grund einer Wiederveröff. auf CD), und urheberrechtlich reklamiert).
 
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